Allgemeine Nutzungsbedingungen (ANB)

Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
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Allgemeine Nutzungsbedingungen (im Folgenden ANB genannt) für die Nutzung der Online- Bilddatenbank der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (im Folgenden auch BStA genannt)

I Allgemeines

Die BStA stellt das angebotene Bildmaterial zu den nachfolgenden allgemeinen Nutzungsbedingungen (ANB) und für Firmen, Institutionen, gewerblich Tätige, Selbständige zur ausschließlich kostenfreien nicht-kommerziellen Nutzung zur Verfügung. Die Nutzung in Gewinnerzielungsabsicht ist ausgeschlossen. Die ANB sind wesentlicher Bestandteil des Vertrags zwischen Ihnen (dem Nutzer) und BStA. Sofern Sie im Auftrag einer Firma bzw. Institution bei der BStA Bildmaterial bestellen oder die Website der BStA nutzen, sichern Sie zu, dass Sie befugt sind, diese ANB im Namen der Firma bzw. Institution zu akzeptieren und die Firma bzw. Institution damit einverstanden ist, bei Verstößen gegen diese ANB gegenüber der BStA zu haften. Die ANB gelten für alle Angebote, Lieferungen und digitalen Übermittlungen sowie für die Genehmigung zur Nutzung von Bildmaterial durch die BStA. Abweichende Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsinhalt, ihnen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichende Regelungen bedürfen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung mit der BStA. Ohne Anerkennung dieser ANB darf das angebotene Bildmaterial nicht genutzt werden.

II. Lieferung und Nutzungsmeldung

Das Bildmaterial wird dem Nutzer nur auf Zeit im Rahmen der Genehmigung zu seiner Nutzung und ausschließlich für den jeweils vereinbarten Verwendungszweck überlassen. Analoges Bildmaterial bleibt Eigentum der BStA und ist nach vereinbarter Nutzung an BStA zurückzugeben, digitales Bildmaterial ist nach vereinbarter Nutzung zu löschen. Jede Art der Verwendung bedarf vorab der ausdrücklichen Zustimmung der BStA. Der Nutzer ist verpflichtet, der BStA dazu sämtliche Angaben mitzuteilen (z.B. Medium/Publikation, Höhe der Auflage, Abbildungsgröße, Verbreitungsgebiet, zeitliche Befristung der Genehmigung zur Nutzung). Die Nutzungsmeldung hat umgehend, spätestens jedoch sieben Tage nach der Verwendung zu erfolgen.

Bildmaterial der BStA darf, ohne deren vorherige Zustimmung, nicht reproduziert, kopiert, digitalisiert, dupliziert, archiviert, gespeichert, verändert oder auf andere Weise genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nur zur Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung im Rahmen der vereinbarten Nutzung erlaubt (Sonderfall Agentur, siehe V).

III. Belegexemplare, Nutzungsmeldung

Wird Bildmaterial der BStA in Druckerzeugnissen publiziert, hat der Nutzer nach Drucklegung umgehend unaufgefordert und kostenlos zwei Belegexemplare zu liefern. In der damit zusammen übersandten Nutzungsmeldung sind die genutzten Bildmotive mit ihren Signaturen anzuführen.

IV. Genehmigung zur Nutzung, Umfang und Einschränkung / Rechteeinholung durch Agentur

Sofern nicht anders vereinbart, genehmigt die BStA dem Nutzer nur die einmalige Verwendung des Bildmaterials, für den vertraglich vereinbarten Verwendungszweck. Soweit das Bildmaterial urheberrechtlich oder durch verwandte Schutzrechte geschützt ist, überträgt die BStA dem Nutzer außerdem ein nicht-ausschließliches Nutzungsrecht im vertraglich vereinbarten Rahmen. Für die Einhaltung ggfs. weiterer tangierter Rechte (z.B. Urheberrechte an abgebildeten Kunstwerken, Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen, sowie Design- und Markenrechte) ist der Nutzer selbst verantwortlich. Dies gilt u.a. bei Abbildungen von urheberrechtlich noch geschützten Kunstwerken hinsichtlich der Wahrung der Künstlerrechte (gemäß UrhG). Die BStA übernimmt weiterhin keine Haftung bei Verletzung von Persönlichkeitsrechten abgebildeter Personen (entsprechend KUG). Es obliegt dem Nutzer, gegebenenfalls die Zustimmung dieser Personen einzuholen. Er ist zur Wahrung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex) verpflichtet und trägt darüber hinaus die Verantwortung für jede Form von Verfälschung oder Entstellung der urheberrechtlich geschützten Werke sowie für Verwendungen, die abgebildete Personen herabwürdigen oder deren Persönlichkeitsrechte verletzen, insbesondere bei abredewidriger oder sinnentstellender Verwendung. Der Nutzer stellt die BStA entsprechend diesen Regelungen umfassend von Ansprüchen Dritter frei einschließlich etwaig entstehender Rechtsverfolgungskosten.

Die Nutzung darf nur in der Originalfassung des überlassenen Bildmaterials erfolgen, für die Dauer der genehmigten Nutzung gespeichert werden und ist anschließend zu löschen. Bearbeitungen bedürfen stets der vorherigen schriftlichen Zustimmung.

Sofern der Vertragspartner der BStA eine Agentur ist, die die Genehmigung zur Nutzung für ihren Kunden einholt, ist sie berechtigt, sie ihrem Kunden im vertraglich vereinbarten Umfang für dessen Nutzung weiterzureichen. Die Angabe über die erfolgten Nutzungen hat dann inklusiv der Kundenangabe zu erfolgen. Vertragspartner und primär Haftender gegenüber der BStA bleibt die Agentur.

V. Quellenangaben, Agenturvermerk, Vertragsstrafen, Schadensersatz

Der Nutzer ist verpflichtet, bei jeder Veröffentlichung von Bildmaterial der BStA den Quellenvermerk in folgender Form zu erbringen:

Bundesstiftung Aufarbeitung oder die Kurzform BStA, Name des Fotografen bzw. des Bestandes, Signatur.

Bei Abbildungen von Kunstwerken oder Sammlungsgegenständen ist zusätzlich der Standort des Originals (z.B. Name des Museums oder Name der Bibliothek) zu nennen. Es darf kein Zweifel an der Zuordnung von Bild und Herkunftsnachweis entstehen. Bei Missachtung einzelner (oder aller) dieser Verpflichtungen wird kann eine angemessene Vertragsstrafe je Verpflichtungsverletzung erhoben werden. Bei unterlassener Nutzungsmeldung, ungenehmigter Verwendung oder Weitergabe des Bildmaterials an Dritte ist die BSTA berechtigt, vom Nutzer (unbeschadet möglicher weiterer Schadensersatzansprüche) eine angemessene Vertragsstrafe zu verlangen. Die Höhe der Vertragsstrafen in diesem Abschnitt orientiert sich an der Branchenüblichkeit.

VI. Kosten und Vergütung

Für die vertragskonforme Nutzung werden keine Kosten oder Vergütungen erhoben.

VII. Haftungsbeschränkung

Die BStA schließt jegliche Gewährleistung für die Verwertbarkeit, Qualität und Eignung des Bildmaterials für bestimmte Verwendungszwecke oder die Kompatibilität mit bestimmten technischen Geräten aus, ebenso wie für die Vollständigkeit oder Richtigkeit von Bild- und Textinformationen. Die weitergehende Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt, wobei, soweit zulässig, der Haftungsmaßstab auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt ist.

VIII. Nutzung der Bilddatenbank

Die BStA ermöglicht Nutzern nach entsprechender Registrierung den Zugang zu ihrer Internet- Bilddatenbank. Die Zugangsberechtigung erfolgt über die Übersendung von Zugangsdaten und die Freischaltung. Letztere liegt im Ermessen der BStA. Eine Verpflichtung zur Freischaltung besteht nicht. Der Nutzer ist für den Schutz seiner Zugangsdaten in vollem Umfang verantwortlich. Er hat diese vertraulich zu behandeln und haftet für sämtliche Zugriffe und Schäden, die durch einen Missbrauch seiner Zugangsdaten entstehen (inkl. der Vergütung für dadurch ermöglichte Bildnutzungen). Die BStA gewährleistet keine ständige Verfügbarkeit ihrer Datenbank. Sie ist berechtigt, den Server zeitweilig oder dauerhaft abzuschalten sowie gespeicherte Inhalte zu ändern oder zu löschen. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf Zugang zur Datenbank. Die BStA kann den Zugang des Nutzers jederzeit ohne Angabe von Gründen sperren. Bereits erteilte Genehmigungen zur Nutzung sind hiervon nicht betroffen.

IX. Änderungen der ANB, Sonstiges

Sofern sich aus Gesetzgebung, Rechtsprechung oder aufgrund von insbesondere wirtschaftlich oder organisatorisch geänderten Bedingungen seitens der BStA Änderungen der ANB ergeben, wird der Nutzer hierauf hingewiesen und erhält ein 4-wöchiges Widerspruchsrecht. Die Nutzung der BStA Datenbank, die Belieferung mit Bilddateien sowie die Erteilung von Nutzungsgenehmigungen kann ausschließlich bei Anerkennung der jeweils gültigen ANB der BStA erfolgen. Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich vereinbar, Berlin; deutsches Recht gilt unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.

Stand 12.12.2024